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Migrationspolitik – Sie wollen das nicht schaffen
2015 fühlten sich noch deutlich mehr Geflüchtete in Deutschland willkommen – auch dank des Merkel-Ausspruchs.
Foto: dpa/Sven Hoppe
Fast 12 000 Menschen wurden an den deutschen Außengrenzen zurückgewiesen, seit Bundesinnenminister Alexander Dobrindt als eine seiner ersten Amtshandlungen im Mai schärfere Kontrollen angeordnet hat. Eine »hochwirksame Maßnahme« sei dies, freut sich der CSU-Politiker. In der ganz aktuellen Statistik seines Ministeriums finden sich auch 660 Menschen mit Asylbegehren – obwohl zumindest ein deutsches Gericht deren Zurückweisung als Verstoß gegen EU-Recht ansieht.
Nicht feiern wird Dobrindt – wie auch andere Regierungspolitiker – ein Jubiläum, das Ende der Woche ansteht: Vor zehn Jahren sagte die damalige CDU-Kanzlerin Angela Merkel ihren Spruch, der bis heute viele Gemüter erhitzt: »Wir haben so vieles geschafft – wir schaffen das!« Ihr Signal zur Aufnahme insbesondere von Kriegsflüchtlingen aus Syrien wurde als Stärkung einer neuen Willkommenskultur und eines humanitären Umgangs mit Menschen, die Asyl benötigen, gewertet. Oder aber eine Anerkennung, dass dauerhafte Einwanderung auch über den Asylweg schon lange Realität in Europa ist und es auch bleiben wird.
Davon will die Union schon lange nichts mehr wissen. Sie wie auch weitere Pareteien aus dem demokratischen Lager fahren einen Asyl-Abwehr-Kurs. Bei ihnen hält sich immer noch die Mär, dass Merkels Politik den Aufstieg der AfD ermöglicht hat. Linke und soziale Organisationen halten dagegen, dass es gerade die Aufnahme ultrarechter Positionen in die politische Mitte war, die diese erst richtig stark gemacht hat.
Einen solchen Zusammenhang sehen auch die Autoren einer am Mittwoch veröffentlichten Langzeitstudie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Demnach machten sich im Jahr 2017 lediglich 29 Prozent der Geflüchteten Sorgen wegen Ausländerfeindlichkeit und Fremdenhass in Deutschland, 2023 waren es dagegen schon 54 Prozent. Nur noch 65 Prozent der Geflüchteten bejahten ganz oder überwiegend die Frage, ob sie sich in Deutschland willkommen fühlen (2017: 84 Prozent).
Dies ist auch eine Folge des Kurses, den Dobrindt, die aktuelle und die Vorgängerregierung fahren mit ihrem Motto: »Wir haben so vieles geschafft – das aber wollen wir nicht schaffen!«
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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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Verfasst von:
dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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