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Pistorius will US-Präzisionswaffe Typhon kaufen: Reichweite bis Russland

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Pistorius will US-Präzisionswaffe Typhon kaufen: Reichweite bis Russland

Washington. Deutschland will weitreichende Raketenwerfer vom Typ Typhon in den USA kaufen, mit denen Ziele in 2000 Kilometern Entfernung getroffen werden können – also auch in Russland. „Deutschland kann also damit seine eigene Verteidigungsfähigkeit deutlich steigern, auch seine Abschreckungsfähigkeit deutlich steigern, aber eben auch die Europas“, sagte Verteidigungsminister Boris Pistorius nach einem Gespräch mit seinem Kollegen Pete Hegseth in Washington. Eine Entscheidung über die Beschaffung der Waffen ist zwar noch nicht gefallen, Pistorius hat aber offiziell sein Interesse bekundet.

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Eine abschließende Einigung über die Lieferung von weiteren Patriot-Luftverteidigungssystemen an die Ukraine, die von Deutschland mit etwa zwei Milliarden Euro finanziert werden sollen, erzielte er mit Hegseth allerdings nicht. Es müssten noch letzte technische, logistische und finanzielle Details geklärt werden, die aber „für uns beide lösbar erscheinen“, sagte der SPD-Politiker. 

Typhon: „Nachricht des heutigen Tages“

Es war sein erster Besuch in Washington seit dem Amtsantritt von US-Präsident Donald Trump und seines Verteidigungsministers Hegseth im Januar. Nach seinem Gespräch im Pentagon verkündete Pistorius als „die neue Nachricht des heutigen Tages“, dass Deutschland das Verfahren zur Beschaffung der Mittelstreckenwaffe Typhon eingeleitet hat, mit der weitreichende Raketen wie Tomahawk abgefeuert werden können.

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Über solche Waffen mit einer Reichweite von 2000 Kilometern verfügt die Bundeswehr bisher noch nicht. Entsprechende europäische Systeme sind noch in der Entwicklung und nach Angaben von Pistorius frühestens in sieben bis zehn Jahre verfügbar. Die Typhon-Raktenwerfer sollen für die Übergangszeit angeschafft werden. 

Pistorius setzt trotzdem auf US-Stationierung

Da dies auch noch einige Jahre dauern kann, hofft Pistorius darauf, dass die USA wie im vergangenen Jahr vom damaligen US-Präsidenten Joe Biden versprochen ab 2026 eigene Mittelstreckenwaffen in Deutschland stationieren werden. „Ich bin sehr zuversichtlich, dass es bei der Ankündigung vom Washingtoner Jubiläums-Gipfel letztes Jahr bleibt“, sagte Pistorius. Eine Bestätigung der Trump-Regierung gibt es dafür bisher aber nicht. 

In der SPD ist die Stationierung von Mittelstreckenraketen in Deutschland hochumstritten. Zuletzt wurde sie in dem sogenannten „Manifest“ zur Außenpolitik von Politikern des linken Flügels kritisiert, darunter der Ex-Fraktionschef Rolf Mützenich. Auch die Anschaffung eigener Mittelstreckenwaffen dürfte in diesem Teil der Partei auf Widerstand stoßen. 

Die USA prüfen nun, ob sie bereit sind, die Typhon-Raketenwerfer zu liefern. Hegseth habe die Anfrage aber wohlwollend zur Kenntnis genommen, sagte Pistorius. 

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Ukraine-Hilfe auf Umwegen: Noch kein Patriot-Deal

Eigentlich sollte es bei dem Besuch vor allem um die Unterstützung der Ukraine gehen. Bei den angesichts zunehmender russischer Luftangriffe dringend benötigten Patriot-Abwehrsystemen erzielte Pistorius aber noch keinen „Deal“. Es gibt weiterhin zwei Möglichkeiten: Entweder Deutschland kauft zwei sofort verfügbare Systeme aus US-Beständen, die dann von dort direkt in die Ukraine geliefert werden. Oder die Bundeswehr stellt der Ukraine zunächst zwei ihrer Systeme zur Verfügung und bekommt später Ersatz aus den USA. 

Mit den Patriot-Raketen („Phased Array Tracking Radar for Intercept on Target“) können feindliche Flugzeuge, ballistische Raketen und Marschflugkörper abgefangen werden. Die Ziele können auf eine Entfernung von etwa 100 Kilometern und bis in Höhen von 30 Kilometern getroffen werden. Die Bundeswehr hat von ihren ursprünglich zwölf Systemen bereits drei in die Ukraine geliefert. Da sie nicht mehr entbehren kann, geht Pistorius nun den Umweg über die USA.

Pistorius stellt sich auf US-Truppenabzug ein 

Weiteres größeres Thema war die US-Truppenpräsenz in Deutschland. Pistorius stellt sich inzwischen auf eine Reduzierung der 38.000 Soldaten ein. Er habe mit Hegseth eine enge Abstimmung darüber vereinbart, „wie wir Step by Step eine solche Entscheidung, wenn sie denn ansteht, umsetzen können“. Damit wolle man „gefährliche Fähigkeitslücken“ verhindern.

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Bereits in seiner ersten Amtszeit hatte Trump eine drastische Reduzierung der US-Truppen in Deutschland auf 25.000 Soldaten geplant. Beim Besuch von Merz im Weißen Haus Anfang Juni war davon aber keine Rede mehr. Wenn Deutschland die amerikanischen Soldaten haben wolle, sei er dazu bereit, versicherte Trump. „Das ist kein Problem.“

Beim Pistorius-Besuch in Washington hörte sich das nun anders an. Die USA überprüfen derzeit die Truppen-Stationierungen im Ausland. Es wird eine Verlagerung von Europa in die Indopazifik-Region erwartet. Ergebnisse werden voraussichtlich im September vorliegen.

RND/dpa

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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet

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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet

EU verzögert CO₂-Ziele

Rückschlag für den Klimaschutz

Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.

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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.

Tricksereien bei Klimaprojekten

Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.

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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.

Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab

Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.

Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.

Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.

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Mafia soll die Finger im Spiel gehabt haben: Deutscher Klub um Europapokal betrogen?

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Mafia soll die Finger im Spiel gehabt haben: Deutscher Klub um Europapokal betrogen?

Eine legendäre Partie, bei der es nicht mit rechten Dingen zu sich ging und die auch drei Jahrzehnte später noch immer thematisiert wird. Die Rede ist vom Hinspiel des UEFA-Cup-Finals 1989 zwischen dem VfB Stuttgart und dem SSC Neapel. Vor 36 Jahren gewannen dort die Italiener mit 2:1 und sicherten sich damit später den Titel des Turniers. Doch aus Sicht des VfB hatten nicht nur ein mutmaßlich bestochener Schiedsrichter, sondern vielleicht sogar die Mafia ihre Finger im Spiel.

Die ARD-Dokumentation „Rise and Fall of VfB Stuttgart“ wühlt den Skandal um den damaligen Unparteiischen Gerasimos Germanakos in der ersten Folge noch einmal neu auf. Dort sagte Margit Mayer-Vorfelder, Witwe des Sportfunktionärs und Ex-VfB-Präsident Gerhard Mayer-Vorfelder: „Der war ja bestochen, der Schiedsrichter. Die haben erzählt, dass er ein Haus bekommen hat.“

Bestechungsvorwurf: Handelfmeter und Rückspiel-Sperre

Konkret richten sich die Stuttgarter Vorwürfe an zwei Entscheidungen, die den Ausgang des Endspiels maßgeblich beeinflusst hatten: Zum einen pfiff der griechische Schiri einen Handelfmeter gegen die Schwaben, obwohl Welt-Star Diego Maradona den Ball zuvor deutlich erkennbar selbst mit seiner Hand getroffen hatte. Und zum anderen zeigte er Guido Buchwald eine Gelbe Karte. Buchwald war daraufhin im Rückspiel gesperrt. Kurios daran war, dass Buchwald den Gegner sichtbar nicht berührte.

Allgöwer vermutet einen Eingriff der Mafia

Der ehemalige Stuttgarter Profi äußerte sich zu der Bestrafung: „Diese Ungerechtigkeit, mir die Gelbe Karte zu geben, ich bin wirklich zwei, drei Meter weg gestanden von Careca und der lässt sich fallen. Das war ganz klar, dass er gewusst hat: ,Buchwald steht auf der Liste und muss Gelb bekommen, damit er das Rückspiel nicht machen kann.‘“ Ein solcher Bestechungsvorwurf ist keine Neuigkeit in der Diskussion um das UEFA-Cup-Duell. Doch Karl Allgöwer sprach in der Doku noch einen weiteren Verdacht aus: „In Neapel gibt es ja die eine oder andere Organisation. Die hat da sicher dafür gesorgt, dass der schon richtig pfeift.“


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Bereits in der 2012 erschienenen Autobiografie von Gerhard Mayer-Vorfelder „Ein stürmisches Leben“ schrieb dieser: „Erst später kam der Verdacht auf, dass Neapel erreicht hatte, dass der vorgesehene Schiedsrichter ausgetauscht wurde und das Spiel einem griechischen Schiri übertragen wurde. Es war sein letztes Spiel, danach zog er sich in sein Haus zurück, das unmittelbar nach dem Neapel-Spiel aus dem Boden wuchs.“

UEFA-Sperre gegen Germanakos blieb ohne Wirkung

Skurril außerdem: Die UEFA sperrte Germanakos im Nachhinein. Der Schiedsrichter hatte allerdings im Anschluss an das Spiel ohnehin sein Karriereende verkündet, wodurch die Sperre keine tatsächliche Wirkung auf ihn hatte. Mittlerweile ist der Grieche verstorben.

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Letztlich verlor der VfB Stuttgart das Finale um den UEFA-Cup, weil es im Rückspiel bei einem Unentschieden blieb (3:3). Ob der SSC Neapel den Titel nun tatsächlich verdient gewann, wird womöglich für immer unbeantwortet bleiben.

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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen

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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen

Auf dem Papier sind alle gleichberechtigt – in der Praxis gibt es hingegen noch viel Korrekturbedarf. (Symbolbild) © Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

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Verfasst von:
dpa

Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren. 

Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten. 

NRW will vorangehen

Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.

Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft. 

Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.

Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden

Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.

Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.

Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.

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