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Polen im Liveticker: Lea Schüller erhöht für DFB-Frauen
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In der Schweiz startete am Mittwoch, dem 2. Juli, die Fußball-EM der Frauen 2025. Zwei Tage nach der Eröffnung greift nun auch das deutsche Team ins Turniergeschehen ein. Gegner zum Auftakt der Gruppe C ist am Freitagabend Polen.
Erwartungen an das Team von Bundestrainer Christian Wück sind durchaus vorhanden– schließlich zählt Deutschland traditionell zum erweiterten Favoritenkreis. Doch seit dem letzten EM-Triumph 2013 und dem Olympiasieg 2016 hat die Nationalelf eher einige unruhige Jahre erlebt. Es folgten Wechsel auf der Trainerbank, sportliche Rückschläge – und das Bemühen, an frühere Glanzzeiten anzuknüpfen. Doch der aktuelle Kader vereint Erfahrung mit vielversprechenden Talenten und vor allem in der Offensive ist Deutschland international konkurrenzfähig: Spielerinnen wie Klara Bühl, Jule Brand, Lea Schüller oder Abwehrchefin Giulia Gwinn gehören zur Crème de la Crème Europas.
Hier erfahren Sie alles Wichtige zum Spiel rund um Übertragung, Spielort, Anstoß und Gegner.
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Erster DFB-Gegner: Polens Hoffnungsträgerin heißt Ewa Pajor
Polens Qualifikation gelang erst spät über die Playoffs – ein Kraftakt, bei dem insbesondere Starstürmerin Ewa Pajor den Unterschied machte und das Team in die Endrunde führte.
Das Spiel in St. Gallen markiert nicht nur das EM-Debüt der polnischen Frauen-Nationalmannschaft, sondern bietet auch die große Bühne für eine der besten Stürmerinnen Europas. Die 28-jährige Pajor ist für die polnische Auswahl das, was Robert Lewandowski für die Männer bedeutet: Identifikationsfigur, Kapitänin, Torjägerin.
Wie ihr prominenter Landsmann spielt auch Pajor inzwischen für den FC Barcelona. Zuvor sorgte sie, wie Lewandowski, jahrelang in der Bundesliga für Furore: 137 Tore in 195 Spielen, dazu fünf Meisterschaften und neun Pokalsiege lautet ihre Statistik beim VfL Wolfsburg. Viele Spielerinnen des DFB-Teams kennt sie daher bestens.
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In ihrer ersten Saison in Spanien erzielte sie beeindruckende 43 Tore und gab 14 Vorlagen. Dass sie im Champions-League-Finale gegen Arsenal leer ausging, war eine der wenigen Enttäuschungen für die Polin während der letzten Saison.
Termin, Anstoß und Spielort: Deutschland startet in St. Gallen
Die Begegnung Deutschland gegen Polen findet am Freitag, 4. Juli 2025, im Kybunpark in St. Gallen statt. Der Anpfiff erfolgt um 21.00 Uhr. Die moderne Arena, Heimat des FC St. Gallen, wurde erst 2008 eröffnet und bietet Platz für knapp 20.000 Zuschauer. Mit ihrer Lage auf 652 Metern über dem Meeresspiegel ist sie außerdem das höchstgelegene Stadion im Schweizer Profifußball.
Übertragung im Free-TV und Stream: So sehen Sie Deutschland gegen Polen
Alle Spiele der Frauen-EM 2025 sind dank der exklusiven Rechte von ARD und ZDF live im frei empfangbaren Fernsehen zu sehen. Das Eröffnungsspiel der deutschen Mannschaft gegen Polen läuft zum Beginn im Ersten. Zusätzlich steht ein kostenloser Livestream über die ARD-Mediathek und sportschau.de zur Verfügung.
Alle Übertragungsinfos im Überblick:
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- Wettbewerb: Frauen-EM 2025, Gruppenphase, 1. Spieltag
- Spiel: Deutschland – Polen
- Datum: Freitag, 4. Juli 2025
- Anpfiff: 21.00 Uhr
- Ort: Kybunpark, St. Gallen (Schweiz)
- Übertragung im TV: ARD
- Übertragung im Stream: ARD-Mediathek, sportschau.de
Bilanz spricht für Deutschland
In der bisherigen Länderspielgeschichte gab es sechs Begegnungen zwischen Deutschland und Polen, welche die DFB-Auswahl alle für sich entscheiden konnte. Auch in der Qualifikation zur EM 2025 setzte sich Deutschland zuletzt durch: 4:1 im Mai 2024 in Rostock, 3:1 im Juli 2024 in Danzig. Insgesamt steht die Torbilanz bei 28:3 für die DFB-Damen.
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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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Verfasst von:
dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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