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Rekordjahr für die Umweltbildungsstätte
Im Geschäftsjahr 2024 konnte die Umweltbildungsstätte Oberelsbach erneut mit einem vielfältigen und attraktiven Bildungsangebot überzeugen. Das stellten bei der Vorstellung des Jahresberichts 2024 Geschäftsführer Bernd Fischer, Naturpark-Geschäftsführer Klaus Spitzl und seine Nachfolgerin Lisa Jensen, Landrat Thomas Habermann und Bürgermeister Björn Denner fest. Bernd Fischer bezeichnete das Jahr 2024 gar als das “erfolgreichste Jahr aller Zeiten”.
Erneut konnte bei Ankünften, Übernachtungen und der Verweildauer eine Steigerung verzeichnet werden, wie Fischer feststellt. Gleichzeitig ist der Umsatz um weitere 13,89 Prozent gestiegen. Aus allen Bundesländern Deutschlands kommen die Gäste, wobei der Schwerpunkt auf den Herkunftsländern Bayern, Hessen und Thüringen liegt. Das Bildungsangebot war sowohl bei Schülerinnen und Schülern, als auch bei Jugendlichen, Studierenden und Erwachsenen aufgrund seiner hohen Qualität und seiner altersgerechten, ideenreichen Ausrichtung sehr gefragt.
Am meisten gebucht wurden Bildungsmodule im Bereich Ernährung und Landwirtschaft mit den Top-Modulen “Die Arbeit des Schäfers”, “Besuch bei der Bionade” und “Mamma Mia- Nudeln selbst gemacht”. Auch Module im Bereich Mensch, Natur und Umwelt wie “Expedition Orion”, “Mut & Team” sowie “Basalt & Unterwelt” werden sehr oft gebucht. Sehr gefragt sind auch die weiteren Bildungsmodule in den Bereichen nachhaltiger Konsum, Siedlung und Soziales sowie Wald und Holz. Die Fortbildungen für Lehrkräfte und Multiplikatoren kamen wieder sehr gut an.
Fünf-Sterne-Qualitätssiegel erhalten
Zum vierten Mal in Folge wurde die Umweltbildungsstätte Oberelsbach, wie Fischer mit Stolz berichtet, mit dem Fünf-Sterne-Qualitätssiegel des BundesForums Kinder- und Jugendriesen ausgezeichnet. “Diese erneute Zertifizierung unterstreicht die kontinuierliche Exzellenz der Einrichtung in der Bereitstellung der optimalen Bedingungen für Kinder- und Jugendreisen.” Ein wesentlicher Bestandteil der Bewertung seien die Zimmerstandards. Die kontinuierliche Evaluierung der Programme und der Referentinnen und Referenten gewährleisten eine hohe inhaltliche Qualität.
“Ein starkes Netzwerk ist eine der tragenden Säulen des Erfolges der Umweltbildungsstätte Oberelsbach”, so Fischer. Hiermit meint er beispielhaft die Zusammenarbeit mit den Natur- und Landschaftsführern, den regionalen Unternehmen, den landwirtschaftlichen Betrieben oder mit dem Landkreis Rhön-Grabfeld, insbesondere im Kontext der Öko-Modellregion Rhön-Grabfeld und dem FairTrade Landkreis Rhön-Grabfeld. Aber auch die regelmäßige Teilnahme an Bildungskonferenzen, der Biosphärenfachtagung oder die Kooperation des Rhöniversum-Verbundes mit dem Projekt mehrWert Demokratie seien sehr wichtig.
Buchungslage bereits jetzt “fantastisch”
Zahlreiche Verbesserungen wurden im Jahr 2024 vorgenommen, um den Komfort und die Nutzbarkeit der Einrichtungen für die Besucherinnen und Besucher zu erhöhen. So wurde ein Teil der Zimmerböden ausgetauscht und die Badtüren nach zwölf Jahren abschließbar gemacht. Der vorherige Matsch-Rasen im Gartenbereich wurde durch ein recyceltes, wasserdurchlässiges Material ersetzt und eine Feuerstelle wurde zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität errichtet. Auch wurde die Homepage der Umweltbildungsstätte neugestaltet. Die Tage der Offenen Tür erfreuten sich größter Beliebtheit bei Einheimischen und Besuchern aus der Region.
Auf das kommende Geschäftsjahr 2025 blickt Geschäftsführer Bernd Fischer sehr optimistisch, auch weil die Buchungslage bereits jetzt “fantastisch” sei. “Das zeigt, dass unsere Bemühungen um Qualität und Komfort von den Gästen geschätzt und zur hohen Nachfrage beitragen.” Parallel zum Bildungs- und Übernachtungsbetrieb sollen umfassende Instandhaltungsmaßnahmen in den Zimmern weitergeführt werden. Zudem steht der Abbruch des Wohnhauses im Ausweg 3 auf der Agenda, um Raum für neue, innovative Bauprojekte zu schaffen.
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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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Verfasst von:
dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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