Sports
Sportlerehrung in Tauberbischofsheim
Die Kreisstadt Tauberbischofsheim stand am Dienstagabend ganz im Zeichen des Sports. Während in Griechenland bei der Sitzung des Internationalen Olympischen Komitee (IOC) ein Nachfolger für Thomas Bach – der Ehrenbürger von Tauberbischofsheim und erfolgreiche Fechter früherer Zeiten ist mit dem Sport der Stadt verbunden, wie nur wenige – gesucht wird, fand im Rathaussaal die dritte Sportlerehrung der Stadt für ihre erfolgreichen Sportlerinnen und Sportler statt. Insgesamt 107 Sportlerinnen und Sportler wurden für ihre herausragenden Leistungen geehrt.
Bürgermeisterin Anette Schmidt eröffnete die Veranstaltung und hob die Bedeutung des Sports für die Stadt hervor. Sie betonte, dass Sport Menschen verbindet, motiviert und inspiriert und dass die Athletinnen und Athleten Tauberbischofsheim mit Stolz und Leidenschaft auf verschiedenen Wettkampfebenen repräsentieren.
Die Ehrungen machten deutlich, wie wichtig die lokalen Vereine für die sportliche Entwicklung sind. Sie bieten den Athletinnen und Athleten die Möglichkeit, sich in ihren Disziplinen weiterzuentwickeln und schaffen optimale Bedingungen für Training und Wettkampf. Ohne das Engagement der Vereine und ihrer Trainerinnen und Trainer wären die erzielten Erfolge kaum möglich. Auch die Unterstützung der Familien spielte eine entscheidende Rolle und wurde besonders gewürdigt.
Neben den Ehrungen sorgten auch musikalische Beiträge für besondere Momente. Yasmina und David Kratzmüller sowie Maximilian Kroupa begleiteten den Abend mit beeindruckenden Darbietungen. Zum Abschluss lud die Stadt alle Anwesenden zu einem geselligen Umtrunk ein, bei dem DJ Andy für musikalische Stimmung sorgte.
Die Geehrten
FC Tauberbischofsheim – Fechten: Roman Christen, Lucia Arnela, Sophie Duda, Anaelle Heidrich, Max Heilmann, Milla Höpfl, Anik Kösling, Finja Mergl, Anastasia Tropmann, Shirin Vollrath, Marla Weigand, Sara Weigand, Lina Zerrweck, Leandra Behr, Anton Beskoroajnyi, Aliya Dhuique-Hein, Paul-Luca Faul, Emelie Fellmann, Ella Gamke, Vinz Heudorf, Bastian Kappus, Anne Kirsch, Felix Klein, Luis Klein, Ruben Lindner, Leonard Mayer, Fabian Michel, Carlotta Morandi, Alissa Reitmeier, Erik Schmid, Emma Sun, Pia Ueltgesforth, Julius Wöppel und Ivo Wundling.
TSV 1863 Tauberbischofsheim – Badminton: Timea Baltrusch.
Matthias-Grünewald Gymnasium– Badminton: Timea Baltrusch, Hannah Neckermann, Marah Hener und Aileen Wöppel.
Matthias-Grünewald-Gymnasium – Gerätturnen: Felia Fischer, Zoe Hörner, Mara Link, Rieke Mergl und Kim Müller.
TSV 1863 Tauberbischofsheim – Abteilung Judo: Elena-Sophie Beuchel, Pierre Ederer, Anna-Lena Höcherl, Tim Zettelmeier, Pia Zettelmeier, Sofia Corabieru, Janne Dold, Sofia Drana, Ronja Giese und Adrian Gillig.
TSV 1863 Tauberbischofsheim – Abteilung Turnen/Gerätturnen: Greta Bresler, Felia Fischer, Magdalena Hieser, Zoe Hörner, Priya Koch, Rieke Mergl, Lina Schäfer, Francesca Schwarzbach und Charlotte Dietz.
FC Hardheim-Höpfingen – Fechten: Katharina Heinrich, Svenja Heinrich, Constantin Kammerer und Leander Kammerer.
Bobby-Car-Sport-Club Tauberbischofsheim – Bobby-Car-Rennen: Nils Biener, Kim Müller, Niclas Müller und Tobias Müller.
Steeldarts Blue Devils – Steeldarts: Tobias Häfner, Daniel Andree, Pascal Häfner, Sandra Hensel, Christopher Karle, Gerd Koch, Fabian Mayer, Moritz Mayer, Rene Röthlein und Jan van Haaren.
TSV 1863 Tauberbischofsheim – Abteilung Tischtennis: Thomas Barthel, Maximilian Braun, Johannes Hörner, Sandro Kruse, Johannes Sieron, Mario Spang und Timo Reinbold.
Behindertensportverein Tauberbischofsheim – Inklusionssportgruppe: Isabell Wittmann, Melanie Klumpf, Lisa Görner und Gianluca Aminato.
mae
Sports
EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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Verfasst von:
dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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