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Straßenmusiker aus Herrnburg spielt lieber in die Kreisstadt als in Lübeck
Bad Oldesloe. Die Sonne spiegelt sich in den Schaufenstern der Fußgängerzone, mit einem Eis in der Hand schlendern die Menschen durch die Innenstadt. Ein Sommertag in Bad Oldesloe in Schleswig-Holstein. Und nicht weit entfernt spielt jemand einen Song der Beatles auf seiner Gitarre.
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Der Straßenmusiker steht in der Hindenburgstraße und singt, während er die Saiten anschlägt. „Yesterday, all my troubles seemed so far away“ – den Song kennt wohl jeder der Passanten. Viele nicken dem Musiker freundlich zu, einige kramen in ihrer Tasche, um ein paar Münzen in den Hut zu werfen, der vor ihm liegt.
Ich mache das, um rauszukommen, weg vom Computer, ein bisschen weniger Bildschirmzeit.
Adrian
Straßenmusiker in des Oldesloer Innenstadt
Der Mann an der Gitarre stellt sich als „Adrian“ vor. Er ist 30 Jahre alt und macht hauptberuflich etwas ganz anderes. Er ist selbstständig als Programmierer. „Ziemlich langweilig“, sagt er. Musik sei für ihn ein Ausgleich – und Straßenmusik oft seine Mittagspause.
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„Ich mache das, um rauszukommen, weg vom Computer, ein bisschen weniger Bildschirmzeit“, erzählt Adrian. Er mag es, mit den Menschen in Kontakt zu kommen, und nimmt dabei sogar eine 45-minütige Fahrt von Herrnburg nach Bad Oldesloe in Kauf.
Dabei wäre Lübeck doch viel naheliegender. „Ich spiele viel lieber hier als in der Großstadt“, sagt Adrian. Lübeck sei ihm zu überlaufen. „Ich mag Bad Oldesloe, hier zu spielen fühlt sich intimer an und die Menschen sind nett.“
Gitarrenspielen hat er sich selbst beigebracht
Etwa alle zwei Wochen kommt er zum Spielen in die Kreisstadt, je nachdem, wie viel Zeit er hat und wie das Wetter ist. Mit der Musik hat er schon als Kind begonnen. Zuerst auf dem Klavier, dann hat er sich mit 14 Jahren das Gitarrenspielen mit YouTube-Videos beigebracht. Mit dem Gesang in der Fußgängerzone hat sich der gebürtige Karlsruher das erste Taschengeld verdient.
Deutschland ist ein buntes Land. Für diese Rubrik recherchieren wir für Sie bewegende Geschichten aus ganz Deutschland. Nicht Ost, nicht West, nicht links, nicht rechts, sondern das echte Leben in seiner ganzen inspirierenden Fülle – Echt Deutschland.
„Meistens spiele ich Oldies, wie zum Beispiel von den Beatles, oder andere Songs, die vor 2000 herausgekommen sind. Die Lieder kennen die meisten Leute“, erzählt Adrian. Er schreibt auch eigene Songs, aber die vorbeilaufenden Passanten bleiben eher stehen, wenn sie eine Melodie schon kennen, sagt er.
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„Wenn es jemanden stört, gehe ich weiter“
Bisher hat er hauptsächlich gute Erfahrungen als Straßenmusiker gesammelt. „Den meisten Leuten gefällt es, und wenn es jemanden stört, dann gehe ich halt weiter“, sagt Adrian. Das komme auch mal vor, sei aber die Ausnahme.
Ansonsten spielt er weiter, bedankt sich für jede Münze, die Vorbeilaufende ihm anerkennend in den Hut werfen, und hält den ein oder anderen Plausch. Klingt doch nach einer schönen Mittagspause.
Dieser Artikel erschien erstmals in den „Lübecker Nachrichten“ – Partner im RedaktionsNetzwerk Deutschland.
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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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Verfasst von:
dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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