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Ukraine-Konflikt – Trump wirft Selenskyj raus: Imperialismus live
Kurz vor der Eskalation im Weißen Haus: Wolodymyr Selenskyj und Donald Trump
Foto: dpa/Mystyslav Chernov
Was sich am Freitagabend im Weißen Haus abgespielt hat, gab einen Vorgeschmack auf die künftige Weltordnung. Oder darauf, wie sich das Trump-Regime die Weltordnung vorstellt. Ein Gespräch mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj, eigentlich nur ein belangloser Small Talk fürs Fernsehen, lief inszeniert völlig aus dem Ruder. Vor den Augen der Weltöffentlichkeit ließen Trump und sein Vize JD Vance den ukrainischen Gast voll auflaufen; es war eine geplante und vorbereitete Demütigung. Was früher hinter verschlossenen Türen stattfand, wurde hier zur öffentlichen Freak-Show. Selenskyj ist damit endgültig zum Abschuss freigegeben. Von Russland sowieso, jetzt auch von den USA.
Seit Wochen versucht Trump, sein großspuriges Wahlversprechen wahrzumachen, dass er den Krieg in der Ukraine binnen kürzester Frist beenden könne. Er hat die Komplexität des Konflikts unterschätzt; wie so oft versucht er, sich mit simplen Handlungsmustern durchzusetzen. Um nicht zu scheitern, macht er am schwächsten Punkt Druck: bei Selenskyj. Dem war jahrelang maßgeblich auch von den USA eingeredet worden, er könne den Krieg gegen Russland gewinnen; entsprechend wurde sein Land finanziell und militärisch aufgerüstet in der Hoffnung, bei dieser Gelegenheit Russland als Großmacht kleinzukriegen.
Trump dreht nun den Spieß um und verbrüdert sich mit dem Aggressor. Sein Deal mit Putin lautet: Wir teilen uns die Kriegsbeute. Sein Deal mit Selenskyj heißt: Halt die Klappe und sei froh, wenn nicht weiter geschossen wird. Ein dreckiger Deal auf Kosten Schwächerer; so, wie Trump eben Geschäfte macht. Der ukrainische Präsident war für die USA und andere im Westen eine zeitlang der »nützliche Idiot« in der Konfrontation mit Russland. Jetzt hat er offenbar ausgedient, wenn ihm Trump vorwirft, an einem möglichen dritten Weltkrieg schuld zu sein. Welchen Grund soll Putin nun noch haben, sich in Verhandlungen auf irgendwelche Zugeständnisse einzulassen?
Trumps Ziel heißt nicht Frieden, auch wenn er das behauptet. Die Menschen in der Ukraine sind ihm völlig egal, wie ihn auch das Schicksal der Palästinenser nicht interessiert. Er will seine Ruhe haben vor diesem Konflikt und sucht seinen wirtschaftlichen Vorteil und billigen Zugang zu Rohstoffen, um die Milliardäre zu hätscheln, die ihm zur Macht verholfen haben. Der nach außen völlig erratisch agierende US-Präsident kennt keine Freunde, nur eine gnadenlose Kosten-Nutzen-Rechnung. Dabei soll Selenskyj nicht stören, und wenn er es doch tut, noch dazu live im Fernsehen, wird er aus dem Weißen Haus gejagt. Genauso geht Trump auch mit anderen auf der Welt um, bei Bedarf selbst mit Verbündeten. Dass eben erst Frankreichs Präsident und der britische Premier bei ihm waren, beeindruckt Trump nicht im mindesten. Man bekommt nebenbei auch eine Ahnung davon, wie rabiat er bei seinem von Elon Musk ausgeführten Systemputsch in den USA aufräumt, ohne Rücksicht auf Gesetze und Gepflogenheiten.
Jetzt rächt sich, dass den Ukrainern jahrelang eingeredet wurde, maßgeblich von den USA, sie könnten diesen Krieg gewinnen. Trump will statt Russland nun ersatzweise die Ukraine kleinkriegen. Erst kürzlich drohte der Trump-Vertraute Musk, das Satellitensystem Starlink für die Ukraine abzuschalten, über das unter anderem wichtige Teile der ukrainischen Militärkommunikation laufen. Das zielt auf Unterwerfung; so kann vielleicht eine Waffenruhe herbeigeführt werden, aber kein tragfähiger Frieden. Welche Chance soll jetzt noch ernstgemeinte Diplomatie haben, wenn jeder nur noch für sich selbst kämpft?
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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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Verfasst von:
dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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