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Wahlumfrage – Brandenburger hadern mit Regierung
Mit Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sind 50 Prozent der Brandenburger zufrieden.
Foto: dpa/Frank Hammerschmidt
Wäre bereits jetzt wieder Landtagswahl in Brandenburg und nicht erst 2029, so würde Die Linke mit 9 Prozent der Stimmen sicher ins Parlament einziehen, und die Grünen dürften mit einem Ergebnis um die 5 Prozent zumindest darauf hoffen. Bei der Wahl im September waren beide Parteien an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert – die Linkspartei mit knapp 3 Prozent, die Grünen mit 4,1 Prozent. Die jetzt wieder besseren Werte ermittelte das Meinungsforschungsinstitut Infratest dimap im Auftrag des Senders RBB. Der RBB veröffentlichte die Zahlen am Mittwochabend. Befragt hatte das Institut zwischen dem 19. und dem 23. Juni 1185 Wahlberechtigte.
Der SPD war es im September noch gelungen, mit ihren 30,9 Prozent die AfD zu überflügeln. Nun ist die SPD auf 23 Prozent gefallen, während sich die AfD von 29,2 auf 32 Prozent gesteigert und damit wieder an die Spitze geschoben hat. Die CDU kletterte von 12,1 auf 14 Prozent, das BSW sackte von 13,5 auf 9 Prozent. Mit der Landesregierung aus SPD und BSW sind insgesamt nur 40 Prozent der Befragten zufrieden, wobei der Zufriedenheitswert der SPD-Wähler vergleichsweise stolze 76 Prozent erreicht, während nur 44 Prozent der BSW-Anhänger mit der Regierung zufrieden sind. Lediglich 25 Prozent aller Befragten halten es für richtig, dass im Doppelhaushalt 2025/26 zusätzliche Stellen ausschließlich für Polizisten vorgesehen sind und beispielsweise nicht für Lehrer.
Für den Linke-Landesvorsitzenden Sebastian Walter zeigt das Umfrageergebnis von 9 Prozent für seine Partei, dass der Erfolg bei der Bundestagswahl »keine Eintagsfliege« gewesen sei. Da hatte sich der bereits totgesagte Landesverband mit 10,7 Prozent in Brandenburg eindrucksvoll zurückgemeldet. Ende 2024 zählte der Landesverband noch 4090 Genossen, hat aber seit September knapp 2000 neue Mitglieder begrüßen können. »Und wir wachsen weiter«, sagte Walter am Donnerstag.
Etwas verhaltener die Reaktion von Grünen-Landeschef Clemens Rostock: »Fünf Prozent sind nicht unser Ziel, aber in dieser politisch unruhigen Phase ein solides Fundament.« Tatsache ist freilich, dass die Grünen unmittelbar vor Wahlen traditionell noch abrutschen. Um über 5 Prozent zu kommen, bräuchten sie Umfragewerte deutlich oberhalb dieser Marke.
Weit vorn, aber auch noch weit von ihrem Ziel entfernt ist die AfD. »Wir wollen die absolute Mehrheit bei der kommenden Landtagswahl«, bekräftigt ihr Landeschef René Springer. Für ihn steht fest: »Die SPD hat ihren Zenit überschritten.« Um mehr als die Hälfte der 88 Landtagssitze zu erobern und ohne einen Koalitionspartner regieren zu können, würde die AfD mindestens die Hälfte der Wählerstimmen benötigen.
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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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Verfasst von:
dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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