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Warum eine Referendarin Zweifel am System hat

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Warum eine Referendarin Zweifel am System hat

Kiel. Es gibt Tage, da gerät Rebecca Martin ins Zweifeln, ob sie als angehende Lehrerin den richtigen Beruf gewählt hat. „Man möchte immer so viel für die Kinder und ihre Entwicklung erreichen“, sagt sie. Doch inzwischen sei die Euphorie der Anfangszeit einer Ernüchterung gewichen. „Das Schulsystem scheint uns in keiner Weise wertzuschätzen.“

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Die junge Frau ist in den Dreißigern und arbeitet als Referendarin an einer Gemeinschaftsschule im Raum Kiel. Im Gespräch mit den Kieler Nachrichten will sie einerseits so frei wie möglich sprechen, andererseits als Beamtin auf Widerruf ihre Karriere nicht aufs Spiel setzen – deshalb haben wir ihren Namen geändert.

Referendariat im Schuldienst dauert 18 Monate

Jeweils zu Beginn eines jeden Schulhalbjahrs startet ein neuer Ausbildungsjahrgang in die 18-monatige Ausbildung. Rebecca Martin ist eine von derzeit 1752 Referendaren an allgemeinbildenden Schulen im Norden. Nach einer zentralen Einführungswoche für jede Schulart beginnt der Dienst im Klassenzimmer mit durchschnittlich zehn Unterrichtsstunden – fachlich begleitet durch das Kollegium und das Lehrerausbildungsinstitut IQSH, das jeweils mittwochs Ausbildungsveranstaltungen ausrichtet, unter anderem in Pädagogik.

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Rebecca Martin hatte als verheiratete Frau Glück: Referendaren wird jeweils eine Ausbildungsstelle an einer Schule angeboten, und sie durfte in Kiel bleiben. Man achte auf Familienfreundlichkeit, heißt es aus dem Ministerium. Die Zuteilung erfolge im Übrigen „gemäß der Kapazitätsverordnung nach festgelegten Kriterien“.

Zuschläge auch für Schulen im Kreis Segeberg

In Regionen, die „als weniger attraktiv wahrgenommen“ würden, zahle das Land zudem einen Anwärtersonderzuschlag von monatlich 250 Euro. Ende März lief für den kommenden Referendarsjahrgang im Winterschulhalbjahr 2025/26 das Bewerbungsverfahren aus, Einstellungstermin ist der 1. August. Zuschläge gibt es demnach für insgesamt mehr als 100 Schulen in Nordfriesland, Dithmarschen, Steinburg und dem Herzogtum Lauenburg, aber auch für Neumünster (Sonderpädagogik) und Regionen in den Kreisen Segeberg und Pinneberg.

Doch was kommt nach erfolgreicher Ausbildung? Die Chance, einen Job an der gewünschten Schule oder zumindest in der bevorzugten Region zu erhalten, sei je nach Region und Fächerkombination „sehr unterschiedlich“, heißt es im Ministerium. Wer unbedingt in der Nähe seines Studienortes Kiel oder Flensburg bleiben wolle, habe mit dem im Februar gestarteten Verfahren „Abordnung Plus“ die deutlich besseren Karten. Dahinter steckt ein Deal: Berufseinsteiger, die zumindest in absehbarer Zeit an einer von derzeit rund 90 stark begehrten Schule unterrichten wollen, können sich für drei Jahre zum Dienst in einer Region mit Lehrermangel verpflichten – in den erwähnten Kreisen. Also alles easy?

Referendarin: „Wie soll man das machen?“

„Dieses System geht davon aus, dass jede Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ungebunden, Mitte 20 und ohne Kinder oder Kinderwunsch, ohne zu pflegende Personen oder ohne Haustiere im Leben steht“, stellt Rebecca Martin fest. „Das mag für einige Personen zutreffen, die bereit sind, umzuziehen oder jeden Morgen eineinhalb Stunden zur Arbeit zu fahren.“ Für sie selbst komme das jedenfalls nicht infrage. „Ich will keine Wochenend-Ehe führen.“ Zudem habe etwa ein Viertel der Kolleginnen und Kollegen ihres Referendarsjahrgangs bereits Kinder. „Wie soll man das also machen, wenn auch der Partner arbeitet?“

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Laut Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Landtagsfraktion waren im neuen Verteilungssystem „Abordnung Plus“ zuletzt 54 Stellen ausgeschrieben, es gab ebenso viele Bewerbungen – allerdings nur auf 27 Stellen, der Rest blieb ein Ladenhüter. Eine Nachwuchskraft bemühte sich zum Beispiel um eine Planstelle an der Grundschule Schilksee unter der Bedingung, sich für drei Jahre an die Klaus-Groth-Schule nach Heide abordnen zu lassen. Gleich fünf Anwärter interessierten sich für eine feste Stelle an der Gemeinschaftsschule Altenholz und erklärten sich bereit, im Gegenzug drei Jahre nach Schenefeld an die Gemeinschaftsschule Achter de Weiden zu gehen.

Bildungsministerin Prien wertet „Abordnung Plus“ als Erfolg

SPD-Mann Martin Habersaat spricht angesichts dieser Zahlen von einem holprigen Start. „Es braucht ein Mindestmaß von Entscheidungsspielraum für die Nachwuchslehrkräfte und pragmatische Lösungen für die Vertretung der dreijährigen Abordnung.“ Bildungsministerin Karin Prien (CDU) will diese Kritik nicht unwidersprochen stehen lassen. „Abordnung Plus ist ein Erfolg, weil es ein weiterer Baustein unserer Strategie zur Lehrkräftegewinnung in Mangelregionen ist und wir dadurch bisher schon 13 Personen einstellen konnten.“ Im Übrigen lasse sich der Bedarf nicht mit einer einzigen Maßnahme steuern.

Rebecca Martin berichtet davon, dass das Land angehenden Lehrern nahelegt, sich doch an Brennpunktschulen zu bewerben. Diese sind vom Verfahren „Abordnung Plus“ grundsätzlich ausgenommen. „Die Anzahl dieser Schulen ist aber stark begrenzt, und eventuell kommt auch nicht jede Person mit einer derart heterogenen Schülerschaft auf Dauer klar.“ Was bei ihr zurückbleibe, seien Zweifel am obersten Dienstherrn. Auch wenn das Ministerium stets betone, dass gute Leistungen belohnt würden: „Ist es die Hauptsache, dass wir in unserer Ortswahl flexibel sind?“

KN

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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet

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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet

EU verzögert CO₂-Ziele

Rückschlag für den Klimaschutz

Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.

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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.

Tricksereien bei Klimaprojekten

Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.

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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.

Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab

Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.

Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.

Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.

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Mafia soll die Finger im Spiel gehabt haben: Deutscher Klub um Europapokal betrogen?

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Mafia soll die Finger im Spiel gehabt haben: Deutscher Klub um Europapokal betrogen?

Eine legendäre Partie, bei der es nicht mit rechten Dingen zu sich ging und die auch drei Jahrzehnte später noch immer thematisiert wird. Die Rede ist vom Hinspiel des UEFA-Cup-Finals 1989 zwischen dem VfB Stuttgart und dem SSC Neapel. Vor 36 Jahren gewannen dort die Italiener mit 2:1 und sicherten sich damit später den Titel des Turniers. Doch aus Sicht des VfB hatten nicht nur ein mutmaßlich bestochener Schiedsrichter, sondern vielleicht sogar die Mafia ihre Finger im Spiel.

Die ARD-Dokumentation „Rise and Fall of VfB Stuttgart“ wühlt den Skandal um den damaligen Unparteiischen Gerasimos Germanakos in der ersten Folge noch einmal neu auf. Dort sagte Margit Mayer-Vorfelder, Witwe des Sportfunktionärs und Ex-VfB-Präsident Gerhard Mayer-Vorfelder: „Der war ja bestochen, der Schiedsrichter. Die haben erzählt, dass er ein Haus bekommen hat.“

Bestechungsvorwurf: Handelfmeter und Rückspiel-Sperre

Konkret richten sich die Stuttgarter Vorwürfe an zwei Entscheidungen, die den Ausgang des Endspiels maßgeblich beeinflusst hatten: Zum einen pfiff der griechische Schiri einen Handelfmeter gegen die Schwaben, obwohl Welt-Star Diego Maradona den Ball zuvor deutlich erkennbar selbst mit seiner Hand getroffen hatte. Und zum anderen zeigte er Guido Buchwald eine Gelbe Karte. Buchwald war daraufhin im Rückspiel gesperrt. Kurios daran war, dass Buchwald den Gegner sichtbar nicht berührte.

Allgöwer vermutet einen Eingriff der Mafia

Der ehemalige Stuttgarter Profi äußerte sich zu der Bestrafung: „Diese Ungerechtigkeit, mir die Gelbe Karte zu geben, ich bin wirklich zwei, drei Meter weg gestanden von Careca und der lässt sich fallen. Das war ganz klar, dass er gewusst hat: ,Buchwald steht auf der Liste und muss Gelb bekommen, damit er das Rückspiel nicht machen kann.‘“ Ein solcher Bestechungsvorwurf ist keine Neuigkeit in der Diskussion um das UEFA-Cup-Duell. Doch Karl Allgöwer sprach in der Doku noch einen weiteren Verdacht aus: „In Neapel gibt es ja die eine oder andere Organisation. Die hat da sicher dafür gesorgt, dass der schon richtig pfeift.“


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Diese Woche u.a. mit diesen Themen:

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  • Große Rätselbeilage: Knobelspaß für jeden Tag
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  • 28 Seiten Plan7: Pumuckl ist wieder da, der „Monat der Stadtwirtschaft“ & Virtual Reality-Schau in die Welt der Wikinger

Bereits in der 2012 erschienenen Autobiografie von Gerhard Mayer-Vorfelder „Ein stürmisches Leben“ schrieb dieser: „Erst später kam der Verdacht auf, dass Neapel erreicht hatte, dass der vorgesehene Schiedsrichter ausgetauscht wurde und das Spiel einem griechischen Schiri übertragen wurde. Es war sein letztes Spiel, danach zog er sich in sein Haus zurück, das unmittelbar nach dem Neapel-Spiel aus dem Boden wuchs.“

UEFA-Sperre gegen Germanakos blieb ohne Wirkung

Skurril außerdem: Die UEFA sperrte Germanakos im Nachhinein. Der Schiedsrichter hatte allerdings im Anschluss an das Spiel ohnehin sein Karriereende verkündet, wodurch die Sperre keine tatsächliche Wirkung auf ihn hatte. Mittlerweile ist der Grieche verstorben.

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Letztlich verlor der VfB Stuttgart das Finale um den UEFA-Cup, weil es im Rückspiel bei einem Unentschieden blieb (3:3). Ob der SSC Neapel den Titel nun tatsächlich verdient gewann, wird womöglich für immer unbeantwortet bleiben.

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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen

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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen

Auf dem Papier sind alle gleichberechtigt – in der Praxis gibt es hingegen noch viel Korrekturbedarf. (Symbolbild) © Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

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Verfasst von:
dpa

Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren. 

Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten. 

NRW will vorangehen

Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.

Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft. 

Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.

Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden

Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.

Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.

Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.

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