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Wipfelds Haushalt ist verabschiedet
Der Haushalt 2025 stand im Mittelpunkt der aktuellen Gemeinderatsitzung – erstmals präsentiert von der neuen Kämmerin Julia Bickel.
Den Auftakt machte allerdings Bürgermeister Tobias Blesch, der mit Blick auf die Stabilisierungshilfe und die damit verbunden Fortführung des Haushaltskonsolidierungskonzepts (HHK) die wirtschaftliche und strukturelle Situation Wipfelds erläuterte. Das HHK mit dem Ziel der mittelfristigen Stabilisierung der finanziellen Leistungsfähigkeit Wipfelds soll auch in 2025 fortgeschrieben werden und bedurfte deshalb einer Überarbeitung, die im Haupt- und Finanzausschuss Mitte März vorberaten und erläutert wurde.
Wie Blesch ausführte ist sich der Gemeinderat den großen Herausforderungen bewusst. Ausgaben sind deshalb auf ein notwendiges Maß reduziert, dazu werden alle denkbaren Einnahme-Möglichkeiten ausgeschöpft. Dazu gehört neben der Veräußerung von aktuell zwei der acht Bauplätze im Baugebiet Thiergärten I auch die Defizitminimierung der Fähre durch die Beteiligung des Landkreises am Fährbetrieb, die anstehende Neukalkulation von Kindergartenbeiträgen zum September 2025 und die der Grabgebühren zum Januar 2026. Auf die Sanierung des Schwesternhauses wird laut Rathauschef vorläufig verzichtet. Als positiv bewertete er auch die Einhaltung des Kostenrahmens beim Umbau der Kelterstation zum Bauhof – das größte gemeindliche Investitionsprojekt, das wohl im Herbst 2025 bezogen werden kann. Abschließend votierte das Gremium für das überarbeitete Konzept.
Erstmals präsentierte dann die neue Kämmerin Julia Bickel ihren Vorbericht, der ebenfalls in der Finanzausschusssitzung vorberaten wurde.
Laut Kämmerin belaufen sich die Gesamteinnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2025 auf rund 2.9 Millionen Euro, im Vermögenshaushalt sind rund 2.3 Millionen Euro angesetzt. Aufgrund dieser Einnahmen und Ausgaben können voraussichtlich 67.100 Euro vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt zugeführt werden; nach Abzug der ordentlichen Tilgung verbleibt eine freie Finanzspanne von lediglich 17.100 Euro. Wie Bickel ausführte wird zum Haushaltsausgleich eine Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt in den Folgejahren bis 2028 erforderlich.
Die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinde ist weiter die Beteiligung an der Einkommensteuer, die mit 751.000 Euro veranschlagt ist – gut 41.000 Euro mehr als 2024. Und auch die Schlüsselzuweisung ist mit 503.000 Euro um 120.900 Euro höher als im Vorjahr. Größter Posten im Ausgabebereich: die Personalkosten mit rund 894.000 Euro, doch auch die Umlagen schlagen zu Buche. Knapp 481.000 werden für die erhöhte Kreisumlage fällig; weniger als im Vorjahr, stellt Blesch fest, doch die Erhöhung wird sich zukünftig bemerkbar machen. Weitere rund 316.000 Euro sind für die Verwaltungsgemeinschaft und 112.700 Euro für die Schulverbände veranschlagt.
Im Rahmen der Grundsteuerreform wurden die Hebesätze für die Grundsteuer A und B zum 1. Januar 2025 neu festgesetzt: die Grundsteuer A blieb bei 380 v.H., der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde von 380 auf 300 v.H. gesenkt. Nach aktuellem Stand ist bei der Grundsteuer A mit weniger Einnahmen zu rechnen ist als 2024 und muss zwingend angepasst werden. Laut Kämmerin könnte die Minderung der Grundsteuer A an beispielsweise noch ausstehenden Veranlagungen liegen oder an Veranlagungen die mit großer Wahrscheinlichkeit erneut geprüft und korrigiert werden müssen. Die Grundsteuer B dagegen bringt wohl Mehreinnahmen. Insgesamt ist das Aufkommen der Grundsteuern A und B im Vergleich zum Vorjahr höher.
Mitte 2024 konnte Wipfeld dank der gewährten Stabilisierungshilfe einen bestehenden Kredit komplett ablösen. Von einer bewilligten Kreditermächtigung über 500.00 Euro wurden dann Ende 2024 250.000 Euro abgerufen, der Restbetrag im Laufe des Jahres 2025. Neue Kreditaufnahmen sind nicht erforderlich. Zum 1.Januar betrug die Pro-Kopf Verschuldung rund 245 Euro, steigt bis Ende 2025 auf 442 Euro pro Kopf und liegt damit weiter unter dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden.
Abschließend stimmte das Gremium einstimmig für Haushaltsplan und -satzung, den Stellenplan und das Investitionsprogramm 2025 bis 2029.
Anschließend stellte Susanne Vierheilig, Geschäftsleiterin der Verwaltungsgemeinschaft, die geplanten Änderungen der Regionalpläne Main-Rhön und Würzburg für die Ausweisung von Windenergie-Vorranggebieten vor. Während die geplante Flächenvergrößerung im Gemeindegebiet Waigolshausen Wipfelds Belange nicht tangiert und nur zur Kenntnis genommen wurde, gab es für weitere Vorrangflächen im Eisenheimer Gemeindegebiet grünes Licht, vorausgesetzt, Wipfelds bebautes Gemeindegebiet wird nicht beeinträchtigt.
Bewilligt wurde außerdem ein Zuschuss von 1000 Euro für den Förderverein Wipfeld-Follina. Abschließend wies der Bürgermeister auf die Infoveranstaltung zur Vorstellung des Gestaltungshandbuches am Donnerstag, 3. April, um 19 Uhr im Sportheim hin.
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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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Verfasst von:
dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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