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Protest gegen Uni-Tauchlehrer – Supermarkt-Chef verjagt Räuber
Guten Morgen!
Heute habe ich für Dich die wichtigsten Neuigkeiten für Kiel zusammengestellt – kurz und knapp erzählt. Komm gut in den Tag.
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Wegen AfD-Kandidatur: Protest gegen Leiter des Uni-Tauchsportzentrums
Darum geht es: Studierende der Christian-Albrechts-Universität fordern mit verschiedenen Protestaktionen den Rauswurf von Hubert Pinto de Kraus, Leiter des Tauchsportzentrums. Unter anderem rufen sie mit Plakaten auf dem Campus dazu auf, sich von Tauchkursen abzumelden.
Das steckt dahinter: Der 58-Jährige hatte bei der Bundestagswahl für die AfD kandidiert – und damit in der Studierendenschaft Empörung ausgelöst.
So geht es weiter: Ob sich die Aktionen auf den Betrieb im Tauchsportzentrum auswirken, bleibt unklar. Die Uniführung distanziert sich von den Rauswurf-Forderungen.

Supermarktbetreiber dachte an Scherz, doch es war ein echter Raubüberfall
Das ist passiert: Zwei bewaffnete und maskierte Personen kamen im Dezember in den Topkauf-Lebensmittelmarkt am Westring und forderten die Herausgabe von Bargeld.
So ging es weiter: Weil Topkauf-Inhaber Ronald Buck an einen Scherz glaubte, trieb er die beiden Täter couragiert in die Flucht. Die Kameraaufzeichnung vom Vorfall liegt den Kieler Nachrichten vor.
Das sind die Folgen: Neben dem Raubüberfall erlebte Familie Buck im vergangenen Jahr noch fünf Einbrüche. Warum sie trotzdem nicht den Glauben an die Menschheit verliert? Darüber und zu ihrem Engagement für den Verein „Trauernde Kinder Schleswig-Holstein“ erzählen sie im Gespräch.

Großbaustelle an der Werftstraße ab März
Darum geht es: 2025/26 wird auf dem Ostufer wieder gebaut. Die Werftstraße ist auf dem Abschnitt zwischen der Einfahrt „Zur Fähre“ und der Einfahrt zu Thyssenkrupp Marine Systems (TKMS) betroffen.
Darum ist es wichtig: Es kommt ab März und bis zum Herbst 2026 zu Verkehrsbeeinträchtigungen auf der Werftstraße – mit Unterbrechungen zur Kieler Woche und im Winter. Auch die Zufahrt zur Colorline ist zeitweise verengt.
Das ist das Ergebnis: Auf dem Ostufer wird die Premiumradroute weiter ausgebaut, sodass der Radweg künftig deutlich breiter ist. Auch die Regenwasser- und Schmutzwasserkanäle werden saniert.

Zurück in ihre Heimat? Warum Syrer gerne bleiben wollen
Darum geht es: Viele Syrer kamen während der Flüchtlingswelle vor rund zehn Jahren nach Deutschland. Nach dem Assad-Sturz stellt sich für sie die Frage, ob sie zurück in die Heimat müssen oder wollen.
Hintergrund: Kurz nach dem Machtwechsel im Dezember 2024 gingen in Deutschland die politischen Debatten über die Rückführung von syrischen Geflüchteten los. Für die Betroffenen sind es „komplizierte Gefühle“.
So geht es weiter: Wir haben mit drei Syrern aus Kiel zum Thema gesprochen. Alle haben hier eine neue Heimat gefunden, trotzdem wollen einige zurück nach Syrien, andere nicht – schon gar nicht jetzt.

Bahnstrecke Kiel–Hamburg bald ohne Deutsche Bahn?
Darum geht es: Die Bahnstrecke Kiel-Hamburg wird neu vergeben. Ab 2027 könnte hier nicht mehr die Deutsche Bahn fahren.
So ist der Stand: Die Angebote von interessierten Bahnunternehmen sind jetzt beim Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein eingegangen.
So geht es weiter: Voraussichtlich im Mai fällt die Entscheidung, wer künftig zwischen Kiel und Hamburg fährt.
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KN
Sports
EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet
EU verzögert CO₂-Ziele
Rückschlag für den Klimaschutz
Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.
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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.
Tricksereien bei Klimaprojekten
Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.
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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.
Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab
Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.
Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.
Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.
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Mafia soll die Finger im Spiel gehabt haben: Deutscher Klub um Europapokal betrogen?
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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen
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Verfasst von:
dpa
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren.
Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
NRW will vorangehen
Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.
Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft.
Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.
Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden
Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.
Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.
Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.
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