Sports

Bundestag – Ausschussvorsitz für AfDler? Zweifellos nein

Published

on

2024 hat das Bundesverfassungsgericht eine AfD-Beschwerde gegen die Nichtwahl ihrer Kandidaten als Ausschussvorsitzende abgewiesen.

Foto: dpa/Uwe Anspach

Die AfD ist am Mittwoch bei Wahlen von Ausschussvorsitzenden im Bundestag gescheitert und beschwert sich nun darüber. Das ist ihr gutes Recht, wie es auch das gute Recht aller Abgeordneten ist, ungeeignete Personen abzulehnen. Denn den Fraktionen stehen je nach Größe diese Posten zu, aber das ist kein Blankoscheck. Sie müssen Kandidaten benennen, die für eine Mehrheit akzeptabel sind. Das ist ein Problem bei einer Partei, die sich immer weiter nach rechts radikalisiert.

Im Strafrecht gibt es den Grundsatz »Im Zweifel für den Angeklagten«. Bei Wahlen in parlamentarische Ämter liegt die Sache anders: Wer Zweifel an seiner demokratischen Zuverlässigkeit nicht ausräumen kann, ist ungeeignet. Im Fall der AfD geht es längst nicht mehr nur um Zweifel. Spätestens seit der Einstufung der gesamten Partei als gesichert rechtsextremistisch, wofür es unzählige Beweise gibt, herrscht in dieser Frage Klarheit.

Und täglich kommen neue Fakten hinzu. Erst in dieser Woche feierte ein AfD-Bundestagsabgeordneter in den Sozialen Medien den Jahrestag des Absprungs seines Vaters als Fallschirmjäger der Wehrmacht auf Kreta: soldatische Leistung, zu Tränen rührende Schicksale usw., der ganze NS-verharmlosende Dreck. Das ist keine peinliche Ausnahme, sondern ein Grundrauschen in der AfD. Soll man Abgeordneten dieser »Vogelschiss«-Partei, die mit solchen Leuten in einer Bundestagsfraktion umstandslos zusammenarbeiten, herausgehobene Verantwortung überlassen? Darauf gibt es nur eine Antwort: nein.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

Trending

Exit mobile version