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Das sind die Anträge der CDU

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Das sind die Anträge der CDU

Die CDU hat mehrere Anträge gestellt, unter anderem wünschen sich die Christdemokraten einen Friedwald für Schwerte. (Symbolbild) © Martina Niehaus (A)

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Im aktuellen Sitzungslauf hat die Schwerter CDU-Fraktion mehrere Anträge auf den Weg gebracht. In einer Übersicht stellen wir eine Auswahl der Themen vor, die den Christdemokraten wichtig sind. Auch die dringendsten Themen der anderen Ratsfraktionen stellen wir in mehreren Artikeln vor – dabei besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Zudem informieren wir darüber, in welchem Ausschuss die entsprechenden Anträge eingebracht werden sollen. Die Ausschüsse beginnen immer um 17 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses; Interessierte dürfen den öffentlichen Teil von der Empore aus verfolgen.

Letzte Ruhestätte unter Bäumen

  • Einrichtung eines Friedwaldes auf dem Waldfriedhof am Bergerhofweg oder an einem alternativen geeigneten Standort

Begründung: Mehrfach sei die CDU-Fraktion von Bürgerinnen und Bürgern darauf angesprochen worden, ob ein Friedwald in der Stadt Schwerte realisiert werden könnte. Bereits im Februar habe man eine Anfrage an den Bürgermeister gestellt.

Auch im Mitmach-Portal der Stadt gibt es viele Menschen, die sich diese Bestattungsform wünschen – Stand 5. Juni waren es 174 Personen. Inzwischen hat die CDU-Fraktion einen entsprechenden Antrag formuliert. Geprüft werden soll, ob es in Schwerte geeignete Waldflächen für die Einrichtung eines Friedwalds gibt, und welche Naturschutz- und forstrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden müssen.

Zudem sollen organisatorische, rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen geprüft werden – sowie die Möglichkeit, ob gegebenenfalls auch bestehende Friedhofsflächen mit ausreichend Baumbestand (z. B. der Waldfriedhof) anteilig für diese Nutzung umgewidmet werden könnten.

Weiter erklärt die Fraktion: „Die Friedwald-Bestattung – bei der die Asche Verstorbener in biologisch abbaubaren Urnen an den Wurzeln von Bäumen beigesetzt wird – ist eine alternative, naturnahe und ökologisch sinnvolle Bestattungsform.“

In Schwerte bestehe diese Möglichkeit aktuell nicht, Bürger müssten dafür auf Angebote in Dortmund oder Hagen ausweichen. Dabei gebe es geeignete Flächen, wie beispielsweise eine Wiesenfläche mit altem Baumbestand auf dem Waldfriedhof am Bergerhofweg. Ein Friedwald biete auch eine Chance zur Attraktivitätssteigerung für die Stadt: Die Gebühren würden in Schwerte gezahlt. Die Pflege sei wenig aufwändig, eine langfristige Flächennutzung sei gesichert und klassische Grabstellen würden entlastet.

Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Sicherheit und Ordnung (AWFSO) am 12. Juni

Stadtpark-Beleuchtung

  • Intelligente LED-Beleuchtung im Stadtpark

Begründung: Die Verwaltung soll laut Antrag gemeinsam mit den Stadtwerken Schwerte ein erweitertes Beleuchtungskonzept für den Stadtpark prüfen und entwickeln – diesen Prüfauftrag hat die Junge Union gemeinsam mit der CDU-Fraktion erstellt.

Der Hauptweg soll demnach „mit energiesparenden und insektenfreundlichen LED-Laternen ausgestattet werden, die über Bewegungsmelder verfügen und sich zu Passanten-armen Zeiten nur bei tatsächlichem Bedarf einschalten.“ Ein zusätzlicher abschließbarer Stromanschluss an allen Laternen solle für Veranstaltungen ohne Starkstrom-Bedarf sowie für bunte Lichtinstallationen genutzt werden können. Für letztere sollen Sponsoren angesprochen werden.

Bereits jetzt bestehe ein akuter Handlungsbedarf bei der Wege-Sicherheit, argumentiert die CDU. Der Stadtpark werde von vielen Bürgern aller Generationen, insbesondere in den dunkleren Abendstunden, als Angstraum empfunden. Mit der gezielten Nachrüstung der unbeleuchteten Wegstrecke werde ein bislang bestehender Sicherheitsmangel behoben. Gleichzeitig werde die Attraktivität des Stadtparks als Veranstaltungsort gestärkt.

Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen (APBW) am 11. Juni

Eine junge Frau steht im Stadtpark und lächelt in die Kamera.
Helen Asshoff ist 15 Jahre alt und würde sich über mehr Beleuchtung im Stadtpark freuen: „Dann würde eine gewisse Übersichtlichkeit entstehen.“© Leandra Stampoulis
  • Prüfauftrag für das Notarzt-Einsatzfahrzeug (NEF)

Begründung: Die Stadtverwaltung wird gebeten, abzuklären, ob im Zuge der Baumaßnahmen des Marien-Krankenhauses Schwerte am Standort Goethestraße eine Unterbringung für das in Schwerte stationierte Notarzt-Einsatzfahrzeug (NEF) vorgesehen werden kann. Dazu gehören Fahrzeug und Personalraum.

Bereits vor Jahren habe man überlegt, das NEF an das Krankenhaus zu stellen. Dies habe wegen Platzproblemen sowie der wechselnden Notarzt-Zuständigkeiten verworfen werden müssen. Durch den Neubau an der Goethestraße und damit verbundenen möglichen Wegfall des Klinikstandorts Schützenstraße bestehe die Möglichkeit, eine Verlegung an die Klinik vorzubereiten.

Vorteile seien die schnellere Verfügbarkeit des Notarztes an der Einsatzstelle, Stressreduzierung der Mitarbeitenden durch Wegfall unnötiger Fahrwege, eine Reduzierung der Gefahren für Mitarbeiter und Verkehrsteilnehmer, da weniger Fahrten mit Sonderrechten nötig werden. Das Fahrzeug werde zudem weniger beansprucht.

Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Sicherheit und Ordnung (AWFSO) am 12. Juni

Parkzonen

  • Parkzonen für pflegende Angehörige

Begründung: Der Beschlussvorschlag beauftragt die Stadtverwaltung damit, ein Verfahren zur Einführung einer Ausnahmegenehmigung (gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO) für pflegende Angehörige von in Schwerte wohnenden Pflegebedürftigen (ab Pflegegrad 2) zu entwickeln und umzusetzen.

Die Genehmigung soll es pflegenden Angehörigen ermöglichen, in Bewohnerparkzonen zu parken, auch wenn sie selbst dort nicht gemeldet sind. Die Genehmigung kann für ein Jahr ausgestellt werden und soll an die Bedingung der regelmäßigen Pflege der Person geknüpft werden. Sie ist übertragbar und kann auf mehrere pflegenden Personen ausgeweitet werden.

Die sozialpolitische Sprecherin Bianca Dausend begründet, dass es zwar seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2023 keine sozial motivierten Ermäßigungen beim Parken mehr gebe; im Einzelfall könne man jedoch bei berechtigtem Interesse Ausnahmegenehmigungen erteilen.

Sie sagt: „Pflegende Angehörige leisten einen essenziellen gesellschaftlichen Beitrag. Viele dieser Personen übernehmen diese Aufgaben unentgeltlich und regelmäßig unter hohem persönlichem Einsatz.“

Ohne die Möglichkeit, in unmittelbarer Nähe der Pflegeperson zu parken, seien sie erheblich benachteiligt – insbesondere in innerstädtischen Bereichen mit hohem Parkdruck. Vorbild seien Städte wie Ludwigsburg, Aachen oder Wiesbaden. Die Entlastung pflegender Angehöriger solle auch ein Bestreben der Stadt Schwerte sein.

Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Sicherheit und Ordnung (AWFSO) am 12. Juni

Mehr zum Thema:




Fraktionsanträge: So funktioniert es

  • Anträge können von einzelnen politischen Fraktionen oder auch von mehreren Fraktionen gemeinsam eingebracht werden.
  • Wenn eine Fraktion oder mindestens ein Fünftel der gesamten Ratsmitglieder einen Antrag stellen, muss der Antrag in die Tagesordnung aufgenommen werden.
  • Fristen für die Einreichung solcher Anträge gibt die Geschäftsordnung des Rates vor.
  • Wenn ein Antrag gestellt wird, dann wird dieser den Fraktionen direkt zur Kenntnis gegeben – oder in der Ratssitzung wird eine Sitzungsvorlage bzw. Tischvorlage ausgelegt.
  • Zunächst beraten die entsprechenden Fachausschüsse über den Antrag. Die Mehrheiten in den Ausschüssen entsprechen meistens auch der Mehrheit im Rat.
  • Die Verwaltung kann einen Beschlussvorschlag unterbreiten. Es kann aber auch sein, dass Beschlussvorschläge von einzelnen oder mehreren Fraktionen gemeinsam abgestimmt werden.
  • Ist ein Thema besonders dringend, ist auch ein sogenannter „Antrag zur Tagesordnung“ möglich.

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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet

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EU-Umweltminister schwächen Klimaziele 2040: CO₂-Reduktion gefährdet

EU verzögert CO₂-Ziele

Rückschlag für den Klimaschutz

Die EU-Umweltminister haben sich auf ein heftiges Wendemanöver beim Klimaschutz geeinigt. Das Ziel, bis 2040 die CO2-Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bleibt zwar formal bestehen. Doch nun soll eine Hintertür, eigentlich ein Scheunentor, eingebaut werden.

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Die EU-Staaten können bis zu 5 Prozent der Reduktionen mittels eines Ablasshandels erledigen – indem sie Klimaschutzprojekte in anderen Ländern finanzieren. Zudem wird der Start des Emissionshandels für den Verkehr und fürs Heizen (ETS2) um ein Jahr auf 2028 verschoben.

Tricksereien bei Klimaprojekten

Was hier gerade passiert, ist eine Art Ausschwemmen von Klimaprojekten. Eins nach dem anderen wird vertagt, verwässert, entschärft. So ist der Ablasshandel wie gemacht für allerlei Tricksereien, die Klimaschutz nur vorgaukeln.

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Mit der Verschiebung von ETS2 wird das ambitionierteste Vorhaben der EU auf die lange Bank geschoben. Ein starker Anreiz sollte entstehen, um auf Elektroautos und Wärmepumpen umzusteigen. Dass es nun erst 2028 damit losgehen soll, ist ein eindeutiges Signal. Es darf bezweifelt werden, dass es bei diesem Termin bleibt.

Ungarn und Polen lehnen den CO₂-Handel ab

Denn Ungarn und Polen wollen eigentlich nicht vor dem Jahr 2030 irgendetwas mit ETS2 zu tun haben. Der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč hat gerade sogar das endgültige Aus von ETS2 gefordert, da die Dekarbonisierung nicht funktioniere.

Es liegt nun an Deutschland, ob sich Takáč und andere Klimawandel-Ignoranten durchsetzen. Wenn es Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mit dem Klimaschutz noch ernst meint, dann muss er den aktuellen CO2-Preis (55 Euro pro Tonne) nun angemessen hochziehen. Um einen Anreiz für CO2-freies Heizen und E-Mobilität abzusichern.

Und er muss dafür sorgen, dass Menschen mit kleinem Einkommen vom Staat stärker beim Umstieg auf Wärmepumpen und Strom-Autos unterstützt werden. Mit beiden Maßnahmen lässt sich nachweisen, dass Dekarbonisierung doch geht.

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Mafia soll die Finger im Spiel gehabt haben: Deutscher Klub um Europapokal betrogen?

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Mafia soll die Finger im Spiel gehabt haben: Deutscher Klub um Europapokal betrogen?

Eine legendäre Partie, bei der es nicht mit rechten Dingen zu sich ging und die auch drei Jahrzehnte später noch immer thematisiert wird. Die Rede ist vom Hinspiel des UEFA-Cup-Finals 1989 zwischen dem VfB Stuttgart und dem SSC Neapel. Vor 36 Jahren gewannen dort die Italiener mit 2:1 und sicherten sich damit später den Titel des Turniers. Doch aus Sicht des VfB hatten nicht nur ein mutmaßlich bestochener Schiedsrichter, sondern vielleicht sogar die Mafia ihre Finger im Spiel.

Die ARD-Dokumentation „Rise and Fall of VfB Stuttgart“ wühlt den Skandal um den damaligen Unparteiischen Gerasimos Germanakos in der ersten Folge noch einmal neu auf. Dort sagte Margit Mayer-Vorfelder, Witwe des Sportfunktionärs und Ex-VfB-Präsident Gerhard Mayer-Vorfelder: „Der war ja bestochen, der Schiedsrichter. Die haben erzählt, dass er ein Haus bekommen hat.“

Bestechungsvorwurf: Handelfmeter und Rückspiel-Sperre

Konkret richten sich die Stuttgarter Vorwürfe an zwei Entscheidungen, die den Ausgang des Endspiels maßgeblich beeinflusst hatten: Zum einen pfiff der griechische Schiri einen Handelfmeter gegen die Schwaben, obwohl Welt-Star Diego Maradona den Ball zuvor deutlich erkennbar selbst mit seiner Hand getroffen hatte. Und zum anderen zeigte er Guido Buchwald eine Gelbe Karte. Buchwald war daraufhin im Rückspiel gesperrt. Kurios daran war, dass Buchwald den Gegner sichtbar nicht berührte.

Allgöwer vermutet einen Eingriff der Mafia

Der ehemalige Stuttgarter Profi äußerte sich zu der Bestrafung: „Diese Ungerechtigkeit, mir die Gelbe Karte zu geben, ich bin wirklich zwei, drei Meter weg gestanden von Careca und der lässt sich fallen. Das war ganz klar, dass er gewusst hat: ,Buchwald steht auf der Liste und muss Gelb bekommen, damit er das Rückspiel nicht machen kann.‘“ Ein solcher Bestechungsvorwurf ist keine Neuigkeit in der Diskussion um das UEFA-Cup-Duell. Doch Karl Allgöwer sprach in der Doku noch einen weiteren Verdacht aus: „In Neapel gibt es ja die eine oder andere Organisation. Die hat da sicher dafür gesorgt, dass der schon richtig pfeift.“


MOPO

Die WochenMOPO – ab Donnerstag neu und überall, wo es Zeitungen gibt!
Diese Woche u.a. mit diesen Themen:

  • Hamburgs Most Wanted: BKA sucht Mörder, Dealer und Clan-Killer aus dem Norden
  • Olympia-Bewerbung: Was Hamburgs Befürworter sagen, wie die Gegner argumentieren
  • Schanze  &  St. Pauli: Kult-Kneipen schließen – das sind die neuen Macher
  • Große Rätselbeilage: Knobelspaß für jeden Tag
  • 20 Seiten Sport: Was der HSV verbessern muss & was Klub-Legende Ewald Lienen zu St. Pauli sagt
  • 28 Seiten Plan7: Pumuckl ist wieder da, der „Monat der Stadtwirtschaft“ & Virtual Reality-Schau in die Welt der Wikinger

Bereits in der 2012 erschienenen Autobiografie von Gerhard Mayer-Vorfelder „Ein stürmisches Leben“ schrieb dieser: „Erst später kam der Verdacht auf, dass Neapel erreicht hatte, dass der vorgesehene Schiedsrichter ausgetauscht wurde und das Spiel einem griechischen Schiri übertragen wurde. Es war sein letztes Spiel, danach zog er sich in sein Haus zurück, das unmittelbar nach dem Neapel-Spiel aus dem Boden wuchs.“

UEFA-Sperre gegen Germanakos blieb ohne Wirkung

Skurril außerdem: Die UEFA sperrte Germanakos im Nachhinein. Der Schiedsrichter hatte allerdings im Anschluss an das Spiel ohnehin sein Karriereende verkündet, wodurch die Sperre keine tatsächliche Wirkung auf ihn hatte. Mittlerweile ist der Grieche verstorben.

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Letztlich verlor der VfB Stuttgart das Finale um den UEFA-Cup, weil es im Rückspiel bei einem Unentschieden blieb (3:3). Ob der SSC Neapel den Titel nun tatsächlich verdient gewann, wird womöglich für immer unbeantwortet bleiben.

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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen

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NRW-Gesetz gegen Diskriminierung durch staatliche Stellen

Auf dem Papier sind alle gleichberechtigt – in der Praxis gibt es hingegen noch viel Korrekturbedarf. (Symbolbild) © Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

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Verfasst von:
dpa

Ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen stärken. Der Entwurf enthalte einen Katalog von Diskriminierungsmerkmalen, erläuterte NRW-Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) in Düsseldorf. Demnach soll es allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter zu diskriminieren. 

Der Entwurf wird nun zunächst von Verbänden beraten. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag angekündigte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten. 

NRW will vorangehen

Für kommunale Behörden wird es nicht gelten. „Das Land geht in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich voran“, erläuterte Paul. Als Beispiele nannte sie etwa Schulen, Hochschulen und Finanzämter. NRW sei das erste Flächenland, das eine solche Novelle einführe. Bislang existiere ein LADG nur im Stadtstaat Berlin.

Mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden, sagte Paul. Denn das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umfasse nur den privatrechtlichen Bereich, unter anderem Fragen des Wohnungsmarktes oder des Arbeitsplatzes in der Privatwirtschaft. 

Ein Misstrauensvotum gegen staatliche Stellen sei das nicht, versicherte die Ministerin. Es liege aber auf der Hand, dass es angesichts zunehmender Diskriminierungserfahrungen bundes- wie landesweit weiteren Handlungsbedarf gebe.

Wenn Mädchen im Mathe-Unterricht schlechter benotet werden

Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden. Als weiteres praktisches Beispiel nannte die Ministerin, wenn im Mathematik-Unterricht Mädchen systematisch benachteiligt und schlechter benotet würden.

Aber: „Es reicht nicht, einfach ein diskriminierendes Verhalten zu behaupten“, betonte Paul. Wer bei der entsprechenden staatlichen Stelle eine Diskriminierung beklage, benötige Indizien, die nahelegten, dass es sich tatsächlich um eine Benachteiligung handle. Zwar sei eine erleichterte Beweisführung geplant, allerdings keine Beweislastumkehr. Die betroffenen Beschwerdeführer könnten unterstützt werden durch die 42 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrt für Antidiskriminierung in NRW.

Der Gesetzentwurf normiere deutlich, dass Abhilfe vor eventuellen Schadensersatzansprüchen stehe, erklärte Paul. „Erst wenn klar ist, dass diese Abhilfe so nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist, entsteht auch ein möglicher Anspruch auf Schadenersatz.“ Der wiederum richte sich stets gegen das Land, nicht gegen einzelne Behördenmitarbeiter. Die sollen durch Fortbildungen entsprechend sensibilisiert werden.

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