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Diskriminierung – Diskriminierung durch den Staat: Bürger zweiter Klasse

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Der »falsche« Name kann auch auf dem Amt Nachteile bringen.

Foto: dpa/Fabian Sommer

Theoretisch muss der Staat in einer Gesellschaft, die sich Demokratie und Gleichheit aller vor dem Gesetz auf die Fahnen geschrieben hat, jene besonders schützen, die schon im privatwirtschaftlichen Bereich benachteiligt sind. Dem ist aber in Deutschland nicht so, wie eine am Dienstag veröffentlichte Umfrage ergab – wenig überraschend und doch empörend. Das Verrückte: Wenn Menschen sich durch staatliche Stellen schlecht behandelt fühlen, können sie sich bislang nicht mal dagegen wehren. Denn das Antidiskriminierungsgesetz gilt nicht für Verwaltung, Bildungsbereich und Polizei.

Dabei werden auch vom Staat vor allem arme, kranke und rassifizierte Menschen benachteiligt. Jeder weiß, wie kompliziert es ist, Anträge auszufüllen, gerade, wenn es um Sozialleistungen geht. Menschen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist oder die einen geringen Bildungsabschluss haben, sind da schon strukturell benachteiligt. Und gerade sie sind dann häufig auch noch genervten Beamten mit rüdem Umgangston ausgeliefert – die wissen, mit wem sie es machen können. Und wer Menschen zur Ausländerbehörde begleitet, merkt, dass dort noch einmal ein ganz anderes Willkürlevel gegenüber jenen herrscht, die allein sind. Dazu kommen Schikanen und rassistische Witzchen des Sicherheitspersonals. Höchste Zeit, dass die Länder Antidiskriminierungsgesetze erlassen, wie von der Bundesbeauftragten gefordert. Doch selbst wenn es Beschwerdestellen geben sollte: Auch um sie aufzusuchen, braucht es Ressourcen, die gerade Geflüchtete selten haben.

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