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Solinger Attentäter Issa al H. erwähnte IS in Bamf-Befragung

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Solinger Attentäter Issa al H. erwähnte IS in Bamf-Befragung

Im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (Pua) zum Anschlag von Solingen sind zwei Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als Zeugen vernommen worden. Der Bürokaufmann und der Jurist hatten den mutmaßlichen Attentäter Issa al H. nach seiner Einreise nach Deutschland in Bielefeld unter anderem zu seiner Herkunft und seiner Flucht befragt.

Dabei erklärte der aus Syrien stammende Issa al H. unter anderem, er habe weder ein Handy noch einen Ausweis. Als ihm der Jurist entgegenhielt, dass man als syrischer Staatsbürger doch üblicherweise ab dem Alter von 15 Jahren eine ID-Karte bekomme, habe der mutmaßliche Attentäter dies mit dem Islamischen Staat begründet, der in Al Raqqa, dem damaligen Wohnort von Issa al H., die Kontrolle hatte, nicht aber das Regime von Baschar al Assad.

AfD-Obfrau Enxi Seli-Zacharias versuchte daraus zu konstruieren, dass der Syrer eine Legende um seine Herkunft aufgebaut habe, und bohrte mehrfach nach, warum der Sachbearbeiter nicht weiter nachgeforscht habe, als der IS erwähnt worden sei. Der Zeuge erklärte, er habe dafür keinen Anlass gesehen, weil die Erklärung sich ja allein auf die Frage nach dem Ausweis bezogen hätte.

„Es war plausibel, dass er keine ID-Karte hat, wenn der IS die Kontrolle vor Ort ausübt“, so der Zeuge. Auf die Frage, ob er Probleme mit dem Assad-Regime oder einer sonstigen Gruppierung gehabt habe, habe Issa al H. verneint. „In dem Zusammenhang hat die Nennung des IS keine Rolle gespielt“, so der Anwalt.

Die Befragung ergab auch, dass in einem solchen Fall üblicherweise das Smartphone der Antragsteller ausgelesen werden kann. Anhand von Verbindungsdaten ließe sich überprüfen, ob derjenige tatsächlich Telefonate mit Menschen im von ihm angegebenen Herkunftsland führe oder ihnen entsprechende Nachrichten sende. Das Ganze laufe vollautomatisch ab. Allerdings hatte Issa al H. ja angegeben, über kein Handy zu verfügen.

Er habe in seiner Befragung angegeben, dass seine Eltern in Damaskus lebten. Er selbst habe mit zwei Brüdern zusammen in Al Raqqa gelebt, bevor er geflohen sei – Al Raqqa galt lange als militärisches Operationszentrum des IS. Zudem erklärte er, er habe in Deutschland einen Onkel. Der zuständige Bamf-Mitarbeiter versuchte dessen Namen im System ausfindig zu machen, stieß jedoch auf keinen Treffer. Das habe aber auch an unterschiedlichen Schreibweisen liegen können, sagte der Zeuge. Um einen Treffer im System zu erzielen, müsse die Abfrage ganz genau erfolgen. Als Grund für seine Flucht gab Issa al H. die Sorge an, zum Militärdienst eingezogen zu werden. Das sei eine der häufigsten Begründung für Männer aus Syrien.

Bei einem Abgleich mit dem Fingerabdrucksystem Eurodac sei aufgefallen, dass Issa al H. bereits in Bulgarien und Österreich registriert worden sei. Warum dann trotzdem ein reguläres Asylverfahren eingeleitet worden sei – obwohl ja klar gewesen sei, dass der Mann nach dem Dublin-Verfahren das Land hätte verlassen müssen? Das sei in Bielefeld immer so gemacht worden, erklärte der Jurist, damit im Falle eines Scheiterns des Dublin-Verfahrens man sofort weitere Entscheidungen hätte treffen können.

Beide Bamf-Beschäftigten konnten sich an das konkrete Zusammentreffen mit Issa al H. selbst nicht erinnern, bezogen sich bei ihrer Vernehmung lediglich auf die vom Bamf zur Vorbereitung bereitgestellten Akten. Demnach habe es sich um einen ganz gewöhnlichen Vorgang gehandelt, erklärten beide übereinstimmend.

Ein Nachspiel dürfte allerdings haben, dass das Bamf offenbar dem Ausschuss nicht die gesamte Akte zu Issa al H. geliefert habe. Gibt es sicherheitsrelevante Hinweise, werden diese üblicherweise in den Akten vermerkt und das Sicherheitsreferat beim Bamf in Nürnberg wird eingeschaltet. Ob das im vorliegenden Fall geschehen ist, konnte jedoch zunächst nicht öffentlich geklärt werden. Denn offenbar hatte das Bamf dem Ausschuss nur einen entschärften Ausdruck zur Verfügung gestellt.

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Konflikte: Bericht: Neun Soldaten bei Kämpfen in Kolumbien getötet

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Hinter dem Angriff dürfte eine Splittergruppe der Farc-Rebellen stecken. (Archivbild) Foto: Juan B Diaz/AP

Konflikte
Bericht: Neun Soldaten bei Kämpfen in Kolumbien getötet






Trotz des Friedensvertrags mit der größten Guerillaorganisation kontrollieren Splittergruppen noch immer Teile Kolumbiens. In den vergangenen Wochen griffen sie gezielt Soldaten und Polizisten an.

Bei Gefechten zwischen mutmaßlichen Rebellen sind Medienberichten zufolge im Südosten von Kolumbien mindestens neun Soldaten ums Leben gekommen. Rund zehn weitere Militärs seien nach den Kämpfen im Department Guaviare von den Guerilleros verschleppt worden, berichtete der Fernsehsender RCN unter Berufung auf die Streitkräfte.

In der Region sind verschiedene Splittergruppen der ehemaligen Guerillaorganisation Farc aktiv, die den Friedensvertrag 2016 nicht mittrugen und im Untergrund blieben. Sie sind häufig in Drogenhandel, illegalen Bergbau und Schutzgelderpressung verwickelt. 

“Ich trage die Verantwortung für das Leben jedes jungen Menschen in den Sicherheitskräften, und ich möchte, dass sie alle gesund und munter zu ihren Familien zurückkehren. In Kolumbien sollte niemand durch die Hand eines anderen sterben”, schrieb Präsident Gustavo Petro, der als junger Mann selbst einer Rebellenorganisation angehörte, auf der Nachrichtenplattform X. “Ich setze mich dafür ein, dass keine kolumbianische Mutter jemals wieder ein totes Kind entgegennehmen muss. Dieser Schmerz, der ein nationaler Schmerz ist, muss aufhören.”

In zwei Wochen 18 tote Soldaten und Polizisten in Kolumbien

In den vergangenen zwei Wochen wurden laut einem Bericht des Rundfunksenders Caracol bei verschiedenen Angriffen in dem südamerikanischen Land insgesamt 18 Soldaten und Polizisten getötet. “Wir verurteilen aufs Schärfste die gezielte Ermordung unserer Polizei- und Militärangehörigen, die sogar angegriffen werden, wenn sie außer Dienst und wehrlos sind”, schrieb Verteidigungsminister Pedro Sánchez auf der Nachrichtenplattform X.

Kolumbien litt 52 Jahre lang unter einem Bürgerkrieg zwischen linken Rebellen, rechten Paramilitärs und dem Militär. 220.000 Menschen kamen ums Leben, Millionen wurden vertrieben. Zwar hat sich die Sicherheitslage nach dem 2016 zwischen der Regierung und der damals größten Rebellengruppe Farc geschlossenen Friedensabkommen verbessert, allerdings werden noch immer Teile des südamerikanischen Landes von illegalen Gruppen kontrolliert.

dpa

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Zahl der Toten nach Explosion im Iran steigt auf 14

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Zahl der Toten nach Explosion im Iran steigt auf 14

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Fairness Agreement Reached Among Six Parties Ahead of 2025 Bundestag Elections

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Trump Advocates for Death Penalty Reinforcement Amid Biden's Policy Changes

Mon 23rd Dec, 2024

In anticipation of a potentially contentious election campaign for the Bundestag in 2025, six political parties in Germany have established a Fairness Agreement aimed at promoting respectful discourse and minimizing personal attacks during the campaign period. The parties involved in this agreement include the SPD, CDU, CSU, Greens, FDP, and the Left Party, while the AfD and BSW have opted not to participate.

The agreement comes in response to escalating tensions highlighted by recent heated exchanges regarding Chancellor Olaf Scholz’s leadership. Concerns arose over the potential for fierce confrontations during the upcoming campaign, particularly following statements made by Scholz and his CDU challenger, Friedrich Merz, which included derogatory remarks and accusations.

Under the terms of the Fairness Agreement, signatory parties have committed to avoiding personal insults and derogatory comments directed at one another, focusing instead on constructive debate. The agreement explicitly prohibits the dissemination of misinformation, affirming that parties will refrain from utilizing false information for campaign purposes, regardless of its origin.

Furthermore, the parties have vowed to maintain a peaceful atmosphere during the campaign, promising not to resort to violence against campaigners or damage competitors’ campaign materials. The protection of political posters and campaign sites is emphasized, with a clear directive against the destruction or alteration of such materials.

As part of their commitment to a fair election process, the parties have also agreed to ensure that their digital campaigning adheres to ethical standards. This includes a ban on the use of deepfake technology to misrepresent opponents’ statements and a requirement for clear identification of any content generated using artificial intelligence.

The Fairness Agreement seeks to foster an environment of accountability and transparency as parties gear up for the upcoming election. By eliminating the potential for misleading narratives and encouraging respectful competition, the signatories aim to uphold democratic principles throughout the electoral process.

As the political landscape evolves, the adherence to such agreements will play a critical role in shaping the tone and integrity of the election campaign leading up to the Bundestag elections.

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