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Solinger Attentäter Issa al H. erwähnte IS in Bamf-Befragung
Im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (Pua) zum Anschlag von Solingen sind zwei Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als Zeugen vernommen worden. Der Bürokaufmann und der Jurist hatten den mutmaßlichen Attentäter Issa al H. nach seiner Einreise nach Deutschland in Bielefeld unter anderem zu seiner Herkunft und seiner Flucht befragt.
Dabei erklärte der aus Syrien stammende Issa al H. unter anderem, er habe weder ein Handy noch einen Ausweis. Als ihm der Jurist entgegenhielt, dass man als syrischer Staatsbürger doch üblicherweise ab dem Alter von 15 Jahren eine ID-Karte bekomme, habe der mutmaßliche Attentäter dies mit dem Islamischen Staat begründet, der in Al Raqqa, dem damaligen Wohnort von Issa al H., die Kontrolle hatte, nicht aber das Regime von Baschar al Assad.
AfD-Obfrau Enxi Seli-Zacharias versuchte daraus zu konstruieren, dass der Syrer eine Legende um seine Herkunft aufgebaut habe, und bohrte mehrfach nach, warum der Sachbearbeiter nicht weiter nachgeforscht habe, als der IS erwähnt worden sei. Der Zeuge erklärte, er habe dafür keinen Anlass gesehen, weil die Erklärung sich ja allein auf die Frage nach dem Ausweis bezogen hätte.
„Es war plausibel, dass er keine ID-Karte hat, wenn der IS die Kontrolle vor Ort ausübt“, so der Zeuge. Auf die Frage, ob er Probleme mit dem Assad-Regime oder einer sonstigen Gruppierung gehabt habe, habe Issa al H. verneint. „In dem Zusammenhang hat die Nennung des IS keine Rolle gespielt“, so der Anwalt.
Die Befragung ergab auch, dass in einem solchen Fall üblicherweise das Smartphone der Antragsteller ausgelesen werden kann. Anhand von Verbindungsdaten ließe sich überprüfen, ob derjenige tatsächlich Telefonate mit Menschen im von ihm angegebenen Herkunftsland führe oder ihnen entsprechende Nachrichten sende. Das Ganze laufe vollautomatisch ab. Allerdings hatte Issa al H. ja angegeben, über kein Handy zu verfügen.
Er habe in seiner Befragung angegeben, dass seine Eltern in Damaskus lebten. Er selbst habe mit zwei Brüdern zusammen in Al Raqqa gelebt, bevor er geflohen sei – Al Raqqa galt lange als militärisches Operationszentrum des IS. Zudem erklärte er, er habe in Deutschland einen Onkel. Der zuständige Bamf-Mitarbeiter versuchte dessen Namen im System ausfindig zu machen, stieß jedoch auf keinen Treffer. Das habe aber auch an unterschiedlichen Schreibweisen liegen können, sagte der Zeuge. Um einen Treffer im System zu erzielen, müsse die Abfrage ganz genau erfolgen. Als Grund für seine Flucht gab Issa al H. die Sorge an, zum Militärdienst eingezogen zu werden. Das sei eine der häufigsten Begründung für Männer aus Syrien.
Bei einem Abgleich mit dem Fingerabdrucksystem Eurodac sei aufgefallen, dass Issa al H. bereits in Bulgarien und Österreich registriert worden sei. Warum dann trotzdem ein reguläres Asylverfahren eingeleitet worden sei – obwohl ja klar gewesen sei, dass der Mann nach dem Dublin-Verfahren das Land hätte verlassen müssen? Das sei in Bielefeld immer so gemacht worden, erklärte der Jurist, damit im Falle eines Scheiterns des Dublin-Verfahrens man sofort weitere Entscheidungen hätte treffen können.
Beide Bamf-Beschäftigten konnten sich an das konkrete Zusammentreffen mit Issa al H. selbst nicht erinnern, bezogen sich bei ihrer Vernehmung lediglich auf die vom Bamf zur Vorbereitung bereitgestellten Akten. Demnach habe es sich um einen ganz gewöhnlichen Vorgang gehandelt, erklärten beide übereinstimmend.
Ein Nachspiel dürfte allerdings haben, dass das Bamf offenbar dem Ausschuss nicht die gesamte Akte zu Issa al H. geliefert habe. Gibt es sicherheitsrelevante Hinweise, werden diese üblicherweise in den Akten vermerkt und das Sicherheitsreferat beim Bamf in Nürnberg wird eingeschaltet. Ob das im vorliegenden Fall geschehen ist, konnte jedoch zunächst nicht öffentlich geklärt werden. Denn offenbar hatte das Bamf dem Ausschuss nur einen entschärften Ausdruck zur Verfügung gestellt.